Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen GnR 363
Firma: Weingärtner Bad Cannstatt e.G.
Sitz: Stuttgart
Löschungen
GnR 363: Weinfactum eG, Stuttgart (Rommelstr. 20, 70376 Stuttgart). Die Eintragu...
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GnR 363: Weinfactum eG, Stuttgart (Rommelstr. 20, 70376 Stuttgart). Die Genossen...
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GnR 363: Weinfactum eG, Stuttgart (Rommelstr. 20, 70376 Stuttgart). Bestellt als...
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GnR 363: Weingärtner Bad Cannstatt e.G., Stuttgart (Rommelstr. 20, 70376 Stuttga...
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GnR 363:Weingärtner Bad Cannstatt e.G., Stuttgart (Rommelstr. 20, 70376 Stuttgar...
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Weingärtner Bad Cannstatt e.G., Stuttgart (Rommelstr. 20, 70376 Stuttgart). Best...
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Veröffentlichung vom 16.08.2010 12:00:00
Weingärtner Bad Cannstatt e.G., Stuttgart, (Rommelstr. 20, 70376 Stuttgart).Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.06.2010 (übertragender Rechtsträger) und vom 15.06.2010 (übernehmender Rechsträger) die Genossenschaft "Weingärtnergenossenschaft Unteres Murrtal eG", Marbach am Neckar (Amtsgericht Stuttgart GnR 310161) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.