Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRA 727500
Firma: ProCura Rauch GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Reutlingen
Löschungen
HRA 727500: H/W/S ProCura GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen,...
Veränderungen
HRA 727500: H/W/S ProCura GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen,...
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HRA 727500: ProCura Rauch GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen,...
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HRA 727500: ProCura Rauch GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen,...
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ProCura Rauch GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen, Gartenstr. ...
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ProCura Rauch GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen, Gartenstr. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.05.2012 22:00:00
ProCura Rauch GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen, Gartenstr. 43/1, 72764 Reutlingen. (die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.mit § 57 Abs. (3) StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gartenstr. 43/1, 72764 Reutlingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten sie gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: ProCura Verwaltungs-GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 741000), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ProCura Steuerberatungsgesellschaft mbH", Reutlingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 352112) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.