Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 180154
Firma: NEA86 UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: München
Adresse: Amalienstr. 71, 80799 München
Veränderungen
NEA86 UG (haftungsbeschränkt), München, Amalienstr. 71, 80799 München. Die Versc...
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NEA86 UG (haftungsbeschränkt), München, Amalienstr. 71, 80799 München. Die Gesel...
Vorgänge ohne Eintragung
NEA86 UG (haftungsbeschränkt), München, Amalienstr. 71, 80799 München. Beim Regi...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 17.08.2011 12:00:00
NEA86 UG (haftungsbeschränkt), München, Amalienstr. 71, 80799 München. Beim Registergericht wurde ein Entwurf des Verschmelungsplans zwischen der Gesellschaft und der SL24 LTD., eine Private Limited Company nach dem Recht des Vereinigten Königreiches mit Sitz in Wakefield (eingetragen im Companies House für England und Wales in Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter der Reg.-Nr. 513986) als übernehmender Rechtsträger zur Einsicht eingereicht.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte vonMinderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um dieVerschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihreMuttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafternicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) nach § 125a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UrnwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die imFalle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einerDeckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtetund staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der NEA86 UG (haftungsbeschränkt) unter deren Geschäftsanschrift Amalienstr. 71, 80799 München geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden SL24 LTD. gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Neueintragungen
NEA86 UG (haftungsbeschränkt), München, Amalienstr. 71, 80799 München.Gesellscha...