Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 23692
Firma: WPM Druck GmbH
Sitz: Nürnberg
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HRB 23692: WPM Druck GmbH, Nürnberg, Vershofenstr. 10, 90431 Nürnberg. Über das ...
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HRB 23692: WPM Druck GmbH, Nürnberg, Vershofenstr. 10, 90431 Nürnberg. Prokura e...
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HRB 23692: Willmy PrintMedia GmbH, Nürnberg, Vershofenstr. 10, 90431 Nürnberg. D...
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HRB 23692: Willmy PrintMedia GmbH, Nürnberg, Vershofenstr. 10, 90431 Nürnberg. A...
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Willmy Druck-Betriebs GmbH, Nürnberg (Vershofenstr. 10, 90431 Nürnberg). Die Ges...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2007 11:37:00
Willmy Druck-Betriebs GmbH, Nürnberg (Vershofenstr. 10, 90431 Nürnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2007. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Großdruckerei sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die digitale Medienverarbeitung und Verlagsgeschäfte. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Plundrich, Sven, Schwaig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rupprecht, Thomas, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Willmy Printmedia GmbH, mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 1715). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Plundrich, Sven aus Schwaig,
Rupprecht, Thomas aus Nürnberg