Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 113419
Firma: CYPEGE 9. Grundstücks GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Liebigstraße 53, 60323 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 113419: August-Schanz-Straße Grundstücks GmbH, Frankfurt am Main, c/o BEOS A...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 04.01.2022 22:00:00
HRB 113419: CYPEGE 9. Grundstücks GmbH, Frankfurt am Main, Liebigstraße 53, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: August-Schanz-Straße Grundstücks GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o BEOS AG, Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin. Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. KAGB. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist daher auf solche Tätigkeiten beschränkt, die nach den Vorschriften des KAGB und den jeweiligen Anlagebedingungen des Immobilien-Sondervermögens BEOS Light Industrial Germany 1 ("Spezial-AIF") auch unmittelbar für Rechnung des Spezial-AIF vorgenommen werden dürfen. 2. der Erwerb, die Verwaltung, das dauerhafte Halten und die Vermietung der in Frankfurt am Main, August-Schanz-Straße 23, 23 a und August-Schanz-Straße 25 belegenen Immobilien (die "Immobilien"). Bei der Immobilie handelt es sich um einen Vermögensgegenstand im Sinne des § 231 Abs. 1 Nr. 1 KAGB. Die Gesellschaft kann zudem Gegenstände erwerben, die zur Bewirtschaftung der Immobilie erforderlich sind. Die Immobilie ist vor ihrem Erwerb nach Maßgabe des § 231 Abs. 2 KAGB und nach Maßgabe und der in den Anlagebedingungen des Spezial-AIF festgelegten Bewertungsvorschriften zu bewerten. Ein Erwerb einer Immobilie darf nur erfolgen, wenn die jeweilige Gegenleistung den vom externen Bewerter ermittelten Wert nicht oder nur unwesentlich im Sinne von § 231 Abs. 2 Nr. 4 KAGB überschreitet. Immobilien dürfen nach Ablauf Anlaufphase des Spezial-AIF nur erworben werden, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie 15% des Wertes des Immobilien-Sondervermögens nicht übersteigt. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Darlehen unter Berücksichtigung der investmentrechtlichen Beschränkungen und der Anlagebedingungen des Spezial-AIF aufzunehmen. Die Höhe der Kreditaufnahmen dürfen 60% des Verkehrswertes der Immobilie nicht überschreiten. 4. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, Sicherheiten (auch in Form von Grundpfandrechten) für die Darlehen unter Berücksichtigung des § 260 Absatz 3 und 4 KAGB und der Anlagebedingungen des Spezial-AIF zu bestellen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB i.V.m. den Anlagebedingungen des Spezial-AIF vorzunehmen; hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB i.V.m. den Anlagebedingungen des Spezial-AIF vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der Ver-wahrstellen des Spezial-AIF zu beachten. Die Höhe der Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB dürfen 60% des Verkehrswertes der Immobilie nicht überschreiten. Andere als die in § 260 Absatz 3 und 4 KAGB i.V.m. den Anlagebedingungen des Spezial-AIF zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. 5. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Darlehen an Dritte zu gewähren oder Bürgschaften oder Garantieversprechen für Dritte einzugehen. 6. Im Übrigen ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die der Erreichung ihres vorstehend beschriebenen Zweckes förderlich sind, soweit diese nach dem KAGB und den Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Immobilien-Gesellschaften zulässig sind. 7. Die Gesellschaft hat eine Investmentvereinbarung abzuschließen, in der die nach dem KAGB geregelten Rechte und Pflichten gegenüber der Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ("Kapitalverwaltungsgesellschaft") des Spezial-AIF und gegenüber der Verwahrstelle des Spezial-AIF näher bestimmt werden.Neueintragungen
HRB 113419: CYPEGE 9. Grundstücks GmbH, Frankfurt am Main, Liebigstraße 53, 6032...