Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 15914
Firma: MK Fahrzeuge Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Sitz: Osnabrück
Adresse: Hettlicher Masch 15-17, 49084 Osnabrück
Veränderungen
HRB 15914: MK Fahrzeuge Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 27.12.2007 12:00:00
MKF Leasing Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück (Hettlicher Masch 7, 49084 Osnabrück). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: MK Fahrzeuge Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung der Firma KWF Kraftfahrzeugwerkstatt GmbH & Co. KG (eingetragen bei dem Amtsgericht Osnabrück unter HRA 5508) und der Firma MKF Leasing GmbH & Co. KG (eingetragen bei dem Amtsgericht Osnabrück unter HRA 5423) und zwar als jeweils deren persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2007 mit der KWF Kraftfahrzeug-Werkstatt Verwaltungs- und Beteiligungsgsellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 16121) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
MKF Leasing Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, ...
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