Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRA 16792
Firma: GEROS Ambulante Kranken- und Altenpflege GmbH & Co. KG
Sitz: Castrop-Rauxel
Veränderungen
HRA 16792: GEROS Ambulante Kranken- und Altenpflege GmbH & Co. KG, Castrop-Rauxe...
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HRA 16792: GEROS Ambulante Kranken- und Altenpflege GmbH & Co. KG, Castrop-Rauxe...
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GEROS Ambulante Kranken- und Altenpflege GmbH & Co. KG, Castrop-Rauxel, Glückauf...
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GEROS Ambulante Kranken- und Altenpflege GmbH & Co. KG, Castrop-Rauxel, Münsters...
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GEROS Ambulante Kranken- und Altenpflege GmbH & Co. KG, Castrop-Rauxel, Glückauf...
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GEROS Ambulante Kranken- und Altenpflege GmbH & Co. KG, Castrop-Rauxel, Glückauf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.11.2008 12:00:00
GEROS Ambulante Kranken- und Altenpflege GmbH & Co. KG, Castrop-Rauxel, Glückaufstraße 73, 44575 Castrop-Rauxel.(der Betrieb eines ambulanten Krankenpflegedienstes.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Glückaufstraße 73, 44575 Castrop-Rauxel. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: GEROS Verwaltungs GmbH, Castrop-Rauxel (Amtsgericht Dortmund HRB 21437). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Geros Ambulante Kranken- und Altenpflege GmbH, Castrop-Rauxel (Amtsgericht Dortmund, HRB 16708) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 nebst Ergänzungsbeschluß vom 23.10.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.