Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 13997
Firma: Seniorenheim St. Hubertusstift Neuss gGmbH
Sitz: Neuss
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 13997: Seniorenheim St. Hubertusstift Neuss gGmbH, Neuss, Aurinstr. 2, 41466...
Veränderungen
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Veröffentlichung vom 18.01.2018 20:02:00
HRB 13997: Seniorenheim St. Hubertusstift Neuss gGmbH, Neuss, Aurinstr. 2, 41466 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen und durch § 1 Abs. 1 bis 3 ersetzt. Die Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2017 hat § 12 (Geschäftsführung) Abs. 1, 3 und 4 des Gesellschaftvertrages aufgehoben und durch § 1 Abs. 1 sowie 3 bis 5 ersetzt. Die Satzung ist insgesamt neu gefasst. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, Zweck der Gesellschaft ist die Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke. Ihr Zweck ist außerdem die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Altenheimen und sonstigen Diensten zur Beratung, Betreuung, Pflege und Unterbringung älterer, hilfsbedürftiger oder kranker Menschen, insbesondere durch den Betrieb des Seniorenheims St. Hubertusstift in Neuss-Reuschenberg. Kirchliche Zwecke werden insbesondere durch die Abhaltung von Exerzitien, Einkehr- und Besinnungstagen für Mitarbeiter und Mitglieder verwirklicht. Geändert, nun: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird vertreten wenn nur ein Geschaftsführer vorhanden ist, durch diesen, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung für ein konkretes, einzelnes Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit werden. Jeder Geschäftsführer kann zudem durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit werden für Rechtsgeschäfte der GmbH mit anderen als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannten Institutionen.Veränderungen
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Neueintragungen
Seniorenheim St. Hubertusstift Neuss gGmbH, Neuss (Aurinstr. 2, 41466 Neuss). Ge...