Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zum Aktenzeichen HRB 14783
Firma: arbeitsschutz24 GmbH
Sitz: Herford
Adresse: Schwarzenmoorstraße 225, 32049 Herford
Löschungsankündigungen
HRB 14783: arbeitsschutz24 GmbH, Herford, Schwarzenmoorstraße 225, 32049 Herford...
Veränderungen
HRB 14783: arbeitsschutz24 GmbH, Herford, Schwarzenmoorstraße 225, 32049 Herford...
Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 06.10.2021 20:01:00
HRB 14783: arbeitsschutz24 GmbH, Herford, Schwarzenmoorstraße 225, 32049 Herford. Das Gericht beabsichtigt die Eintragung des Geschäftsführers der Gesellschaft wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 Abs. 1, 394 II FamFG von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.Rechtsmittelbelehrung:Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Bad Oeynhausen, Bismarckstraße 12, 32545 Bad Oeynhausen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Bad Oeynhausen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Veränderungen
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Neueintragungen
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