Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 23217
Firma: PStammen Konzept GmbH
Sitz: Datteln
Adresse: Hermannstr. 6-8, 44579 Castrop-Rauxel
Löschungen
HRB 23217: PStammen Konzept GmbH, Castrop-Rauxel, Hermannstr. 6-8, 44579 Castrop...
Veränderungen
PStammen Konzept GmbH, Castrop-Rauxel, Hermannstr. 6-8, 44579 Castrop-Rauxel. Di...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.08.2010 12:00:00
PStammen Konzept GmbH, Castrop-Rauxel, Hermannstr. 2, 44579 Castrop-Rauxel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2010. Geschäftsanschrift: Hermannstr. 2, 44579 Castrop-Rauxel. Gegenstand: Die Durchführung der kaufmännischen und technischen Unternehmensberatung, insbesondere in Form der Übernahme von Interimsmanagementaufgaben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr.-Ing. Stammen, Peter, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung des Vermögensteiles "Interimsmanagement" der Pro Core Management GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 14568) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 22.06.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2010. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.