Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 23279
Firma: numetris AG
Sitz: Essen
Adresse: Frohnhauser Str. 69, 45127 Essen
Veränderungen
HRB 23279: numetris AG, Essen, Frohnhauser Str. 69, 45127 Essen. Ist nur ein Abw...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 23279: numetris AG, Essen, Frohnhauser Str. 69, 45127 Essen. Dem Registerger...
Veränderungen
HRB 23279: numetris AG, Essen, Frohnhauser Str. 69, 45127 Essen. Nicht mehr Vors...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 23279:numetris AG, Essen, Frohnhauser Str. 69, 45127 Essen.Es ist eine Liste...
Berichtigungen
numetris AG, Essen, Frohnhauser Str. 69, 45127 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mi...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.08.2011 12:00:00
numetris AG, Essen, Frohnhauser Str. 69, 45127 Essen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.07.2011. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der numetris GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 12975) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.07.2011. Geschäftsanschrift: Frohnhauser Str. 69, 45127 Essen. Unternehmensgegenstand: Die Einbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet -der System- und Netzwerk-Planung -der Koordination von System- und Netzwerk-Installationen -des System- und Netzwerk-Managements -des Projektmanagements -des Qualitätsmanagements -des Software-Engineering -des Betriebs von Computer- und Kommunikations-Systemen -sowie die Entwicklung von Software und die Durchführung von Schulungen auf den zum Gegenstand des Unternehmens zählenden Gebieten. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Berg, Björn, Mülheim, *XX.XX.XXXX; Pyras, Joachim, Herne, *XX.XX.XXXX. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.