Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 23766
Firma: PSW Peters Stahl UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: Aachen
Adresse: Feldtraße 41, 52070 Aachen
Berichtigungen
HRB 23766: PSW Peters Stahl UG (haftungsbeschränkt), Aachen, Feldtraße 41, 52070...
Löschungen von Amts wegen
HRB 23766: PSW Peters Stahl UG (haftungsbeschränkt), Aachen, Feldtraße 41, 52070...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 07.04.2021 20:00:00
HRB 23766: PSW Peters Stahl UG (haftungsbeschränkt), Aachen, Feldtraße 41, 52070 Aachen. Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist hier der Fall. Die Geschäftsführer Schmitz und Wicke haben beide das Amt niedergelegt. In beiden Fällen wurde der Zugang der Niederlegung nachgewiesen. Da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt, genügt der Zugang zur Wirksamkeit der Niederlegungserklärung. Eine Zurückweisung ist nicht möglich.Es ist daher beabsichtigt, nach Ablauf einer Frist von einem Monat dessen Eintragung im Handelsregister von Amts wegen zu löschen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Veränderungen
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Neueintragungen
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