Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 13323 KI
Firma: Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH
Sitz: Hohenwestedt
Veränderungen
HRB 13323 KI: Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH, Hohenwestedt, Am Gaswerk 8, 24594...
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HRB 13323 KI: Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH, Hohenwestedt, Am Gaswerk 8, 24594...
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HRB 13323 KI: Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH, Hohenwestedt, Am Gaswerk 8, 24594...
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HRB 13323 KI: Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH, Hohenwestedt, Am Gaswerk 8, 24594...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.10.2011 10:28:00
HRB 13323 KI: Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH, Hohenwestedt, Am Gaswerk 8, 24594 Hohenwestedt. Name der Firma: Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Hohenwestedt; Geschäftsanschrift: Am Gaswerk 8, 24594 Hohenwestedt; Gegenstand: Versorgung mit Gas, Wasser, Fern- und Nahwärme und Telekommunikation, Produktion von Strom und Wärme aus regenerativen Energien, sowie der Betrieb des Freibads Ludwigslust und die Durchführung sonstiger der Versorgung der Bevölkerung, der Industrie und des Gewerbes dienender Aufgaben (z.B. Gebäudewirtschaft, der Erwerb, die Erschließung, Entwicklung und Verwertung von Grundstücken sowie dazugehörige und ähnliche Geschäfte.); Kapital: 500.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschchaft allein vertritt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Fischer, Kay, *XX.XX.XXXX, Wasbek; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der Gemeinde Hohenwestedt, nämlich den Betrieb der Wasser-, Wärme- und Gasversorgung, Telekommunikation und des Freibades (ehemaliger kommunaler Eigenbetrieb, Gemeindewerke Hohenwestedt mit Sitz in Hohenwestedt (Amtsgericht Kiel HRA 1583 RD))im Wege der Ausgliederung zur Neugründung nach näherer Maßgabe des Spaltungsplans einschließlich Anlagen auf Grund des Spaltungsplans vom 13.01.2011. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fischer, Kay aus Wasbek