Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRA 9354
Firma: Tucano Vertriebs-GmbH & Co. KG
Sitz: Merzig
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Tucano Vertriebs-GmbH & Co. KG, Merzig (Viezstraße 1, 66663 Merzig). Die Gesells...
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Tucano Vertriebs-GmbH & Co. KG, Merzig (Viezstraße 1, 66663 Merzig). Gesamtproku...
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Tucano Vertriebs-GmbH & Co. KG, Merzig (Gewerbegebiet Siebend, 66663 Merzig). Di...
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Veröffentlichung vom 18.01.2005 14:11:00
Tucano Vertriebs-GmbH & Co. KG, Merzig (Gewerbegebiet Siebend, 66663 Merzig). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.11.2004 Teile des Vermögens der Klindworth Fruchtsäfte GmbH mit Sitz in Sittensen (Amtsgericht Buxtehude HRB 151) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.11.2004 Teile des Vermögens der Niehoffs Vaihinger Fruchtsäfte GmbH mit Sitz in Merzig (Amtsgericht Saarbrücken HRB 14272) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederungwird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.11.2004 Teile des Vermögens der Merziger Fruchtgetränke GmbH mit Sitz in Merzig (Amtsgericht Saarbrücken HRB 12793) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an den Ausgliederungen beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.