Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 121891
Firma: Hochschulgesellschaft für Künste im Sozialen - gemeinnützige GmbH
Sitz: Ottersberg
Adresse: Am Wiestebruch 68, 28870 Ottersberg
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HRB 121891: Hochschulgesellschaft für Künste im Sozialen - gemeinnützige GmbH, O...
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Veröffentlichung vom 14.03.2014 19:00:00
HRB 121891:Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg GmbH, Ottersberg, Am Wiestebruch 68, 28870 Ottersberg.Neue Firma: Hochschulgesellschaft für Künste im Sozialen - gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist es, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu verfolgen. Das geschieht durch Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe i.S. des § 52 Absatz 2 Nr. 1 und 7 der Abgabenordnung. Außerdem verfolgt die Gesellschaft unmittelbar seine o.g. Zwecke durch die Unterstützung der Studierenden der Hochschule Ottersberg durch Vergabe von Stipendien und Förderung von studentischen Projekten im Rahmen ihrer Ausbildung. Die Hochschulgesellschaft verfolgt mit ihren Aktivitäten insbesondere das Ziel, auf eine gesellschaftliche Situation hinzuwirken, in der die Potenziale der Kunst als Potenziale des Menschen behandelt werden. In der Erweiterung künstlerischer Praxis in soziale und therapeutische Arbeitsfelder verbindet sich die Kunst mit einem Menschenbild, das die tradierte Trennung von Kunstproduzenten und Kunstkonsumenten aufhebt, um beide aktiv und kooperativ an künstlerischen Prozessen zu beteiligen. Die Anthroposophie als Wissenschaft vom Menschen erscheint dabei aufgrund ihres ganzheitlichen und dynamischen Menschenbildes besonders geeignet, die Möglichkeiten und Wirkungsweisen künstlerischen Handelns anthropologisch zu erfassen sowie die weltanschaulichen Implikationen unterschiedlicher wissenschaftlicher Ansätze zu erkennen und kritisch zu nutzen. (2) Soweit dies für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft Rücklagen bilden. (3) In das Anlagevermögen soll die Gesellschaft alle Vermögenswerte übernehmen, die ihr mit einer entsprechenden Auflage zugewendet werden, sowie solche Erträge und Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung der Zwecke der Gesellschaft erforderlich sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass für die Zwecke der Gesellschaft die notwendigen Anlagen zur Verfügung stehen und kontinuierliche Arbeit geleistet werden kann. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, erstrebt auch keine Gewinne für ihre Gesellschafter. Die Gesellschafter dürfen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Gewinne oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Absatz 7 bleibt unberührt. (5) Die Gesellschaft darf niemanden durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unangemessen hohe Vergütungen begünstigen. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Allen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Gesellschaftsvertrag enthaltenen Bestimmungen aufzuerlegen. (7) Die Gesellschaft kann ihre Mittel - soweit sie der Gesellschaft nicht zweckgebunden zur Verfolgung eigener Zwecke gewährt wurden - teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). (8) Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft gewährleistet ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung sind zu beachten. (9) Für die unter (1) genannten Zwecke können auch Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen an Institutionen erfolgen und Gesellschafteranteile an gemeinnützigen GmbH's unter Beachtung der Bestimmungen der Gemeinnützigkeit übernommen werden. (1) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und Förderung der "Hoschschule Ottersberg" Staatlich anerkannte Hochschule in freier Trägerschaft für Kunst und Theater im Sozialen, Kunsttherapie und Freie Kunst zur akademischen Ausbildung von Kunsttherapeutinnen/Kunsttherapeuten, Kunst- und Theaterpädagoginnen/Theaterpädadogen und Künstlerinnen/Künstlern mit dem Ziel, in therapeutischen gesundheitsfördernden, sozialen, pädagogischen, freikünstlerischen und anderen Arbeitsfeldern zu wirken, die Künste dort als unterstützendes, begleitendes und heilendes Medium zur Geltung zu bringen oder sich als freie Künstlerin/freier Künstler betägigen zu können. An der Hochschule soll künstlerische und soziale Befähigung vermittelt werden, menschliche Entwicklungsprozesse mit den Medien der Kunst zu fördern. (2) Unternehmensgegestand der Gesellschaft ist ferner (a) die Förderung der Forschung im Sinne des Hoschschulrahmengesetzes; (b) die Unterhaltung und Förderung von künstlerischen, kunsttherapeutischen, kunst- und theaterpädagogischen, kunstwissenschaftlichen und begleitenden wissenschaftlichen, insbesondere auch sozialwissenschaftlichen und pädagogischen Angeboten und Projekten für alle Berufs- und Altersgruppen, auch zum Zwecke der Weiterbildung; (c) die Förderung der allgemeinen Menschenbildung durch künstlerische Angebote für alle Altersgruppen; (d) die Pflege und Förderung des ergänzenden Mitwirkens der Kunst in der Lehrerbildung, in wissenschaftlichen Studien und in der wissenschaftlichen Forschung; (e) der Betrieb und die Unterhaltung von Instituten sowie die Realisierung von Kooperationen mit anderen Hoschschulen und Bildungsträgern zur Verfolgung der aufgeführten Gesellschaftszwecke. (3) Der Durchführung und Verwirklichung der Zwecke der Gesellschaft dient ergänzend die Grundordnung für Hochschule der Gesellschaft, die sich die Hoschschule im Einvernehmen mit der Gesellschaft gibt. Diese Grundordnung ist Anlage zu diesem Gesellschaftsvertrag, aber nicht dessen Bestandteil. (4) Im Bereich der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule ist die Gesellschaft auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Möhle, Andreas, Basthorst, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Geändert, nun: Geschäftsführer: Prof. Dr. Rummel-Suhrcke, Ralf, geb. Rummel, Bremen, *XX.XX.XXXX; Prof. Dr. Schmid, Gabriele, Lilienthal, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftervertrages und mit ihr unter anderem Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen.Personen: Möhle, Andreas aus Basthorst,
Prof. Dr. Rummel-Suhrcke, Ralf, geb. Rummel aus Bremen,
Prof. Dr. Schmid, Gabriele aus LilienthalVeränderungen
Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg GmbH, Ottersberg, Am Wiestebruch 6...
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Hochschulgesellschaft Ottersberg für das soziale Wirken der Kunst mbH, Ottersber...
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